Die AfD sitzt im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt nicht mehr rechts außen. Sie hat ihre parlamentarische Stärke genutzt, um sich selbst in die Mitte zu setzen. Ganz rechts sitzen nun ausgerechnet wir Grünen.
Die AfD nutzt politische Symbolik als Waffe. Wer sitzt in der Mitte? Wer wird an den Rand gedrängt? Welche Bilder entstehen? Genau darum geht es hier: Ein Kasperletheater um zu zeigen: „Schaut her, wir sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen.“
Am Inhalt des Programms ändert die Sitzordnung nichts. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stuft den Landesverband weiterhin als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein und sieht seine politische Agitation gegen wesentliche Prinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerichtet (Quelle).
- Bildung -Die AfD will die Inklusion an Schulen „unverzüglich beenden“ und Förderschulen ausbauen. In ihrem eigenen Programm heißt es über behinderte Kinder unter anderem, sie würden den „Unterrichtsfortgang“ lähmen. Man kann über die konkrete Ausgestaltung von Inklusion streiten. Aber Menschen mit Behinderung als Belastung für den Unterricht zu beschreiben, zeigt ziemlich deutlich, welches Menschenbild hier gepflegt wird.
Und auch die Abschaffung der Schulpflicht sollte wir nicht unterschätzen: Schule ist nicht nur Bildungsort, sondern auch ein Ort gesellschaftlicher Teilhabe und staatlichen Kinderschutzes. - Remigration – Hinter dem freundlichen Verwaltungswort steckt teilweise eine ziemlich radikale Vorstellung davon, wer zu Deutschland gehören soll. Wir sollten dieses Wort nicht mehr verwenden. Es geht um Massenabschiebungen und um nichts anderes.
Die brandenburgische AfD-Politikerin Lena Kotré stellte öffentlich die Frage, ob Deutschland wirklich über 80 Millionen Einwohner brauche – oder ob nicht zunächst 60 Millionen „reichen“ würden (Quelle). Andere AfD-Politiker haben die Größenordnung noch konkreter gemacht: Maximilian Krah schrieb von „prognostisch über 25 Millionen Menschen“, die von einer sogenannten Remigrationspolitik betroffen sein könnten (Quelle) – darunter ausdrücklich Millionen deutsche Staatsbürger. Und Björn Höcke schrieb bereits von einer möglichen Politik der „wohltemperierten Grausamkeit“. Wer solche Begriffe und Größenordnungen selbst in die politische Debatte trägt, sollte sich später nicht darüber beklagen, wenn andere sie ernst nehmen. - Finanzierbarkeit – Und selbst wenn man die verfassungsrechtlichen Fragen einmal beiseitelässt: Die AfD hat ein ziemlich banales Problem – die Rechnung geht nicht auf. Das, was die AfD in Sachsen-Anhalt ein „Regierungsprogramm“ nennt, ist nicht finanzierbar. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle hat 41 Vorhaben identifiziert, die zusätzliches Geld kosten. Nur zehn davon konnten überhaupt halbwegs beziffert werden – und allein diese schlagen laut MDR mit rund 913 Millionen Euro jährlich zu Buche. Gleichzeitig wären die von der AfD genannten Einsparungen bei Asyl, Verwaltung, Vereinen und Stiftungen nach Berechnung des IWH auf höchstens etwa 200 Millionen Euro begrenzt.
Hier wurde irgendwie „übersehen“, dass Teile ihres „Einsparpotentials“ gar nicht von einer Landesregierung entschieden werden darf. Ach? Ach was!

Ich zitiere aus dem Artikel des mdr vom 28.07.2026 :
Eine Komplett-Einsparung der Asylkosten ist unrealistisch, weil die meisten Asylsuchenden einen anerkannten Schutzstatus haben, an dem auch eine AfD-Landesregierung nicht rütteln kann. Zusammen mit Streichungen bei Vereinen und Stiftungen sowie Kürzungen in der Verwaltung würden nach Berechnungen des IWH maximal 200 Millionen Euro eingespart werden.
Ein Prüfverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht halte ich deshalb für überfällig.
Ich habe immerhin das Gefühl, dass gerade im Bundesrat Bewegung in die Sache kommt und sich vielleicht ein Weg zu einem solchen Prüfverfahren öffnet. Ob daraus ein Antrag wird, ist allerdings immer noch offen. Looking at you CDU!
Lasst euch dabei auch nicht aufs Glatteis führen: Eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist kein Trick, um einen politischen Gegner aus dem Weg zu räumen. Sie ist ein ausdrücklich im Grundgesetz vorgesehenes Instrument unserer wehrhaften Demokratie. Ob eine Partei verfassungswidrig ist, entscheidet dabei nicht die Regierung, nicht der Bundestag und auch nicht der Bundesrat – sondern allein das Bundesverfassungsgericht.
Und die Hürden sind bewusst sehr hoch. Verfassungsfeindliche Positionen allein reichen für ein Verbot nicht aus. Die Partei muss aktiv und planvoll auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinarbeiten. Außerdem müssen konkrete und gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dieses Handeln zumindest erfolgreich sein könnte.
Ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert, das unserer Demokratie gegenüber ihren organisierten Gegnern zur Verfügung steht. Gerade deshalb ist Zurückhaltung dabei richtig. Aber Zurückhaltung darf nicht bedeuten, auf die vorgesehene Prüfung grundsätzlich zu verzichten.
Für Sachsen-Anhalt gilt künftig, dass „am rechten Rand“ für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und eine offene Gesellschaft eingestanden wird.
Denn wo wir sitzen, kann die AfD in Sachsen-Anhalt entscheiden. Wofür wir stehen, entscheidet sie nicht.
Update 06.10.2026 16:20
Es wird noch doller: Nachdem die AfD ihren Vorreiter in Sachen Vetternwirtschaft, Tobias Rausch, (Quelle) zum Landtagspräsidenten hat wählen lassen, haben sie sich mit Hans-Thomas Tillschneider auch gleich noch einen Vizepräsidentenposten gesichert. Beim Landtagspräsidenten hat die AfD insgesamt 48 Stimmen bekommen. Das heißt, sie haben neun Stimmen mehr erhalten, als es Abgeordnete gibt. Fünf davon kamen mutmaßlich vom BSW (sind ja geheime Wahlen), aber wo kamen die anderen vier Stimmen her?
Bei Tillschneider lag die Zahl Dafür-Stimmen bei 44. Aber weder die CDU noch die BSW wollen es gewesen sein. Na klar.
Kollege Tillschneider war übrigens auch der AfDler, der beleidigt bei Amann [un]framed abgezittert ist, weil ihm die Fragen nicht gepasst haben:
Quellen
https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/themenfelder/page/rechtsextremismus